Strategie & Verantwortung
Wir klären, ob Gesundheit bei uns als Geschäftsleitungsthema verankert ist und ob wir Strategie, Budget und Wirkung systematisch steuern. Es geht um die Grundausrichtung — ohne sie bleiben Einzelmaßnahmen wirkungslos.
Wir behandeln Gesundheit als Geschäftsleitungsthema mit schriftlicher Selbstverpflichtung, Budget und definierten Kennzahlen.
Gemeint ist eine vom Geschäftsführer oder Vorstand unterzeichnete Selbstverpflichtung mit jährlichem Budget und mindestens zwei BGM-KPIs (z. B. Krankenstand, Beteiligungsquote). Punktuelle Aktivitäten ohne schriftliche Verankerung zählen als „rot".
Rechtlicher Bezug
ArbSchG § 3 (Grundpflichten Arbeitgeber), DGUV Vorschrift 1 § 2Was machen gut aufgestellte Betriebe?
- Schriftliche Selbstverpflichtung der Geschäftsleitung
- Jährliches BGM-Budget im Wirtschaftsplan ausgewiesen
- BGM-Steuerkreis tagt mindestens halbjährlich mit Protokoll
- Mindestens zwei messbare KPIs (Krankenstand, Beteiligungsquote)
- Jährlicher Lagebericht an die Geschäftsleitung
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0 / 200Wir kommunizieren unser Engagement für Mitarbeitergesundheit aktiv nach außen und werden als gesunder Arbeitgeber wahrgenommen.
Externe Sichtbarkeit umfasst Karriereseite, Stellenanzeigen, Auszeichnungen oder Mitgliedschaften (z. B. „Great Place to Work", DNB-Audit, INQA-Siegel). Wer Gesundheit nur intern lebt, ohne sie sichtbar zu machen, wählt „gelb".
Rechtlicher Bezug
UWG § 5 (Irreführungsverbot — Werbung nur über tatsächlich umgesetzte Maßnahmen)Was machen gut aufgestellte Betriebe?
- Eigene BGM-Sektion auf der Karriereseite
- Stellenanzeigen benennen konkrete Gesundheitsangebote
- Mitarbeiterstimmen in der Außendarstellung
- Teilnahme an Audits oder Siegeln
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0 / 200Wir nutzen verfügbare Förderungen und Ressourcen für BGM systematisch und kennen die einschlägigen Programme 2026.
Im Blick: § 20b SGB V (GKV-geförderte Verhältnisprävention), § 3 Nr. 34 EStG (600 € pro Beschäftigtem/Jahr steuerfrei für zertifizierte Maßnahmen), Förderprogramme der Bundesländer und der Berufsgenossenschaften. Wer Förderungen nicht prüft, lässt jährlich Mittel liegen.
Rechtlicher Bezug
§ 20b SGB V, § 3 Nr. 34 EStG (600 € seit 2020), GKV-Leitfaden Prävention 2024Was machen gut aufgestellte Betriebe?
- Liste aller relevanten Fördertöpfe wird jährlich gepflegt
- Mindestens ein zertifiziertes § 20b SGB V-Angebot pro Jahr
- 600-€-Steuerfreibetrag wird vollständig ausgeschöpft
- Kontakt zur Berufsgenossenschaft für Branchen-Förderungen
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0 / 200Wir berichten nachvollziehbar über unsere Maßnahmen zu Gesundheit, Arbeitssicherheit und Beschäftigtenwohlergehen, dort wo es für uns einschlägig ist.
CSRD / ESRS S1 „Eigene Belegschaft" wird ab 2025/2026 schrittweise verpflichtend (große KMU + börsennotierte). Wenn Ihr Unternehmen NICHT CSRD-pflichtig ist (Schwellen siehe ESRS S1), wählen Sie „grün" (nicht zutreffend). Auch nicht-pflichtige Betriebe profitieren von freiwilliger Berichterstattung im Lieferketten-B2B-Geschäft.
Rechtlicher Bezug
CSRD (Richtlinie EU 2022/2464), ESRS S1 (delegierte Verordnung 2023/2772)Was machen gut aufgestellte Betriebe?
- Prüfung der CSRD-Pflicht ist dokumentiert
- Für ESRS S1 relevante Kennzahlen werden jährlich erhoben
- Wesentlichkeitsanalyse mit Belegschafts-Beteiligung
- Bericht ist auf der Website veröffentlicht
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0 / 200Wir kooperieren mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, externen BGM-Beratern oder Gesundheitsnetzwerken für strukturelle Unterstützung.
Gemeint ist eine schriftlich vereinbarte Kooperation oder ein laufender Beratungsvertrag — nicht nur die Teilnahme an Einzel-Workshops. Wer ohne externe Brille arbeitet, übersieht Themen, weil Betriebsblindheit zum Job gehört.
Rechtlicher Bezug
§ 20b Abs. 3 SGB V (Kooperationspflicht der Kassen), DGUV Vorschrift 2 (BGF-Kooperationen)Was machen gut aufgestellte Betriebe?
- Mindestens eine schriftliche Kooperation mit Krankenkasse oder BG
- Externer BGM-Berater oder Mentor mindestens jährlich
- Mitgliedschaft in einem regionalen Gesundheitsnetzwerk
- Externe Prozessbegleitung bei größeren Veränderungsprozessen
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